Nach § 355 BGB verfügen Verbraucher in Verträgen mit Unternehmern über ein Widerrufsrecht. Es ist befristet auf 14 Tage nachdem der Verbraucher über sein Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt worden ist (Widerrufsbelehrung). Erst mit dem Zugang (z.B. per E-Mail, Fax oder Post) einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung setzt der Unternehmer die Widerrufsfrist in Gang. Kommt der Unternehmer dieser Pflicht zur Widerrufsbelehrung nicht oder nicht vollständig nach, kann sich der Verbraucher von dem geschlossenen Vertrag jederzeit ohne Begründung lösen. Dies kann entweder in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen, wobei das Absenden innerhalb der Frist genügt.
Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss bestimmten formalen Anforderungen genügen. Dazu gehört der Zugang in Textform (z.B. per E-Mail, Fax oder Post), weshalb eine bloße Darstellung auf der Webseite nicht ausreicht. Auch ist es "NICHT" möglich, die Widerrufsbelehrung in den AGB zu "verstecken".
Um wirksam zu werden, muss der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat. Das bedeutet, dass ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ein Widerruf unbefristet möglich ist. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.
Im Falle von automatisch geschlossenen Verträgen (beispielsweise zeitgesteuert wie bei E-Bay) ist eine unverzüglich nach dem Vertragsabschluss erfolgende Widerrufsbelehrung einer Solchen vor Vertragsabschluss gleichgestellt und erlaubt daher eine Widerrufsfrist von wiederum 14 Tagen. Dabei ist die Anforderung an eine 'unverzügliche' Übersendung dieser Belehrung nicht klar geregelt. Eine Zeitspanne von maximal 24 Stunden gilt jedoch allgemein als unkritisch. Insbesondere bei Verwendung automatisierter Systeme zur Abwicklung eingegangener Aufträge/Käufe muss der Händler jedoch sicherlich auf eine korrekte Übersendung der Widerrufsbelehrung im Rahmen dieser automatischen Reaktion achten.
Anforderungen an eine wirksame Widerrufsbelehrung
Sie muss in Textform dauerhaft beim Kunden vorliegen (Text auf Webseite genügt nicht).
Sie muss den Verbraucher darüber belehren, dass er ein Widerrufsrecht hat und wie er es ausüben kann.
Sie muss Namen und Anschrift desjenigen enthalten, an den die Widerrufserklärung oder die Warenrücksendung zu richten ist.
Sie muss einen Hinweis auf den Beginn der Widerrufsfrist enthalten.