Frage:
ist es erlaubt, einen hausflohmarkt zu machen, oder muss man sowas anmelden?
savage
2014-10-29 15:09:47 UTC
also ich denke an so zwei, drei tapeziertische auf dem weg vor unserem mehrfamilienhaus, wo wir klamotten und gut erhaltene spiele verkaufen könnten. wir haben echt sooo viel super erhaltene klamotten, weil meine jungs im letzten jahr so viel gewachsen sind und auch tischfußball und minibillard, jede menge beyblades, etc.. muss man sowas gewerbsmäßig anmelden?
Zehn antworten:
anonymous
2014-10-29 16:02:16 UTC
Wenn dz das auf dem EIGENEN GRUNDSTÜCK machst, ist das nicht nötig, anzumelden, z.,B. in der Garageneinfahrt, der Garage selbst oder im Garten.



Nutzt du aber öffentlichen Grund musst du diese Sondernutzung beim Ortdnungsamt beantragen.
Dandy
2014-10-29 16:53:26 UTC
Kann mich Font Peter nur anschließen, aber warum stellst die Teile nicht nach und nach bei Ebay ein, evtl auch Bekleidungspakete. Schöne ansprechende Bilder gemacht und rein damit.

Denke da kommt mehr rum...
?
2014-10-31 01:47:22 UTC
Du musst es nicht anmelden, solange es auf deinem Grund und Boden durchgeführt wird.

Unsere Hausgemeinschaft hat ein Bermudadreieck für Flohmarktzeugs eingerichtet: Wir packen alles was wir nicht mehr haben wollen vor die Haustüre in eine Kiste und diese leert sich dann innerhalb von wenigen Std. Da sie auf unserem Grundstück steht, kann uns da keiner was
?
2014-10-30 13:57:41 UTC
Also für einen ITSF-zertifizierten ( http://www.table-soccer.org/ ) Tischkicker allein würde sich Ebay schon lohnen,denn da gäbe es mehr für als bei einem Flohmakrt...ansonsten stimmt das was die Vorredner sagten schon: Auf privaten Grundstücken (wozu auch ein gemieteter Stellplatz zählen dürfte) braucht man da nix anmelden, für die Nutzung öffentlichen Grunds allerdings sollte man die Sondernutzung beim Ordnungsamt beantragen,kriegt man im regelfall allerdings auch fix durch...allerdings kann das teurer werden als ein Stellplatz auf einem normalen Flohmarkt an Standmiete kosten würde,sollte man also vorher unverbindlich beim Ordnungsamt anfragen was die Kosten dafür wären...
Joe
2014-10-30 08:06:17 UTC
Gebrauchte Sachen darfst Du auf deinem privaten Grundstück verkaufen, ohne es anzumelden. Verkaufst Du aber Neuware, sähe die Sache anders aus. Bei Ebay einstellen macht wohl wenig sinn, weil Du preislich mehr heraus holen kannst, wenn die ware die Leuts sehen.
savage
2014-10-29 17:13:39 UTC
@ font-peter...wir haben einen auto-stellplatz, den wir bezahlen müssen, aber wir haben kein auto. wenn ich das dort machen würde, wäre es okay? hihi, lustich, dann hänge ich überall flyer auf: flohmarkt auf stellplatz16 drüben in der xy-str....ey supi, das mache ich doch glatt...
anonymous
2014-10-29 15:52:25 UTC
Jeder darf privat was verkaufen.
?
2014-10-29 15:10:51 UTC
Ja, es muss beim Ordnungsamt angemeldet und genehmigt werden.
Tom
2014-10-29 17:24:27 UTC
Da musst Du beim Tieramt nachfragen. Ich

glaube allerdings nicht, dass irgendjemand

Deine Flöhe kaufen will!
Marita
2014-10-29 15:15:45 UTC
Sowas, muß immer angemeldet werden.

Entweder beim Rat der Stadt, oder

Ordnungsamt!

LG Marita


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...