Frage:
das gleiche geschäft rechtlich und gewerblich möglich?
adaa223
2010-03-01 01:30:38 UTC
hab mal eine frage ,habe vor ein internetcafe zu eröffnen,und habe bei mietvertrag unterschrift und auch vorher den vermieter gefragt was in dem neben laden ist weil er auch der besitzer davon ist ,er meinte nur eine türkische teestube(man kann von außen leider nicht erkennen)jetzt stellt sich ´heraus das dort auch zwei internettische vorhanden sind und noch mehr dazu kommen,nun habe ich gehört das dann das gewerbeamt nicht mitspielt wenn zwei gleiche läden nebeneinander sind und es auch gesetzlich verboten ist,kann das stimmen und wie kann ich gegen den vermieter vorgehen?
Drei antworten:
mabasoft01
2010-03-01 02:07:52 UTC
Also es sieht so aus, daß Du reichlich naiv an die Unternehmung herangehst.

Die wichtigste Anlaufstelle wäre für Dich erstmal die IHK.

Diese führt in der Regel kostenlose Beratung für Existenzgründer durch und informiert auch, welche Behörden in der Regel Genehmigungen erteilen müssen.

Bei einem Internetcafe könnte vielleicht eine Gastronomie-Lizenz nötig sein, wenn dort tatsächlich Getränke verkauft werden. In unserer Stadt werden z.B. derzeit keine neuen Lizenzen erteilt, da eh zuviel Gastronomie da ist. Nur wenn ein Restaurant oder Kneipe schließt und auch definitiv nicht wiedereröffnet wird, wird einem Neuling eine Lizenz erteilt. Oft verwendet die Verwaltung das Baurecht als Handhabe um Neueröffnungen abzublocken.

Ich hab schon von vielen sehr unterschiedlichen Fällen gehört, in denen es Probleme bei der Eröffnung eines Gewerbes gab. Wie gesagt, lass Dich beraten. Neben der IHK könnte auch ein Branchenverband, also in Deinem Fall ein Zusammenschluss von Internetcafe-Betreibern hilfreich sein. Das könnte allerdings Geld kosten (vielleicht eine Gebühr für Mitgliedschaft).

Einen Automatismus, daß zwei gleiche Betriebe nebeneinander nicht erlaubt sind gibt es sicherlich nicht, da muß man einfach schauen wie bei Euch die lokale Politik die Gewerbeentwicklung angeht.
Raik
2010-03-01 09:51:17 UTC
das läuft unter freie Marktwirtschaft, da wird das Gewerbeamt nicht mitreden.
?
2010-03-01 16:15:13 UTC
was hat denn der Vermieter mit deinem Gewerbe zu tun? Der vermietet Dir Gewerbeflächen, mehr nicht!

Für ein Internetcafe brauchst du eine Erlaubnis von der Gemeinde. Vielleicht hättest du dich danach mal erkundigen sollen...

Oh, Herr, schick Hirn vom Himmel...


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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