Frage:
Arbeitslosengeld 1 und Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit?
Carisa
2007-03-25 12:35:23 UTC
Hallo,

ich möchte meine Arbeitslosigkeit nutzen, um mich selbstständig zu machen.
Neben meinem Arbeitlosengeld dürfen meine EINKÜNFTE aus selbstständiger Tätigkeit nicht mehr, als 165 Euro betragen.
Einkünfte und nicht Einnahmen der Firma oder?
Einkünfte sind doch Gelder, die sich aus Einnahmen MINUS Ausgaben ergeben, richtig?

Also sagen wir monatlich 1000 Euro Einnahmen und 835 Euro Ausgaben = 165 Euro Gewinn = Einnahme?

In der 1. Zeit wollte ich mir kein Gehalt zuschreiben.
Wenn also 165 Euro im Monat über bleiben sollen die eigentlich auf mein Firmenkonto gehen, da ich als Firma ja auch liquide bleiben muss, für z. B. Nachzahlungen, Steuern, etc.

Können also die 165 Euro + auf meinem Firmenkonto, als "Nebeneinkunft aus selbstständiger Tätigkeit" gezählt werden?
Fünf antworten:
Dust in the Wind
2007-03-26 15:14:01 UTC
Mit Einkünften meint die AA (=Arbeitsagentur) den GEWINN, also, wie Du richtig schreibst 1000 Euro Einnahme abzüglich 835 Euro Kosten = 165 Euro Gewinn.

Damit die AA genau informiert ist, musst Du ihr Dein Kassenbuch vorlegen (bei Einnahmeüberschussrechnung, ansonsten die sonstige Buchführung).



Gehalt zuschreiben macht man normalerweise bei einer Ein-Personen-Firma nicht. Das fließt einfach aufs Konto, es gibt da allenfalls Privatentnahmen.



Klar können die 165 Euro aufs Firmenkonto gehen. Du kannst aber auch -grade wenn es noch nicht so viele Buchungen gibt- alles über Dein Privatkonto laufen lassen.

Oder Du nimmst die 165 Euro gleich als Privatentnahme, wenn Du sie zum Leben brauchst.



Bei mir hat die AA nie verlangst, dass ich als Firma irgendwie liquide sein und das beweisen muss.



Zusatzinfos:

Der Tipp mit dem Übergangsgeld ist auch gut. (die meisten SB bei der AA reden darüber jedoch nicht gerne ... Du musst sie selbst mit der Nase drauf stoßen). Die AA verlangt einen genauen Geschäftsplan von Dir. Details wie so ein Geschäftsplan aufzustellen ist, findest Du auf den Internet-Seiten der Industrie- und Handelskammern (mal nach "Geschäftsplan" oder "business-plan" suchen). Bei der IHK wird man Dir auch noch weitere Infos zum Einstieg in die Selbständigkeit geben können.



Zu bedenken gilt dabei jedoch, dass Du dann selbst für Deine Krankenversicherung und Rentenversicherung sorgen musst (von der AA gibt es allerdings die 6 Monate lang noch Zuschüsse dazu).



Informiere Dich genau bzgl. der Beiträge. Wenn Du in der gesetzlichen KV bist, musst Du einen formlosen Antrag stellen, dass Du dort weiter versichert bleiben willst (freiwillige Versicherung).



Bei der Rentenversicherung würde ich mich beraten lassen. Meistens lohnt es sich nicht (zumindest was die Rente betrifft) dort weiter Beiträge zu zahlen. Aufpassen muss man auch, was man dort ankreuzt, da gab es (ist schon einige Jahre her) nämlich eine Option, wenn man die ankreuzte, war man bis an sein Berufsende daran gebunden monatlich ca. 440 Euro zu zahlen ...
Gerd
2007-03-25 12:40:25 UTC
Beantrage doch Überbrückungsgeld... da bekommst Du

ein halbes Jahr lang Dein ALG 1 + 72 Prozent... Und Du

mußt Deine Einnahmen nicht mal melden... wenn Du

allerdings nach einem halben Jahr merkst, dass das nix wird,

kannst Du Dich wieder arbeitslos melden und Du bekommst

wieder Dein ursprüngliches ALG 1...
2007-03-26 13:03:14 UTC
ja das können sie. des weiteren. des weiteren kannst du alle ausgaben geltent machen, die du hast. denke auc daran ein zimmer in deiner wohnung als büro anzugeben, denn auch da hast du jeden monat ausgaben. ich habe das auch mit hilfe des arbeitslosengeldes gemacht.
paticode2003
2007-03-26 01:33:55 UTC
Hallo, wenn du Arbeitslos bist bekommst du ALG und kannst noch Selbständigenbeihilfe beantragen, dann hast du 6 monate ruhe und mußt dann eine Einnahme Ausgaberechnung vorlegen , wie bei mir zu Anfang..mein Beispiel: ALG -345+Miete+172,00 Zuschuß zur Selbständigkeit, hab Provision verdient 1 Monat 649, 2 Monat 1045, 3 Monat 389, 4 Monat 344, 5 Monat 1788, 6 Monat 2033, dann nimmst du die Summe Einnahmen , und alle Ausgaben für die selbständigkeit bei mir halt ca. 5700 € -klamotten, rechner,Bürobedarf,Porto, etc. komme also auf überschuß von 548€ da ich davon noch nicht selbsttätig leben kann hatte ich nochmal um 1/2 jahr verlängert..... Das ALG und der zuschuß haben nichts mit der Einnahmen -Ausgabenrechnung zu tun. Für weitere und detailiertere Angaben zu Existenzgründung und Beachtung bin ich gern Bereit.
paulpanzer06
2007-03-25 12:52:32 UTC
Ich rate Dir erzähl den Arbeitsamt-Fuzis bloß nichts. Egal wie viel Du nebenbei verdienst. Wenn die Dich anmachen mußt Du sagen: "Das hat mir keiner gesagt, das ich nicht nebenbei bla, bla, bla" Da hört die Ehrlichkeit auf. Wenn Du denen nichts sagst, wissen die auch nichts. Krall Dich nicht an Wörter !!!!



Leg zwei Konten an: einmal für Deinen Privathaushalt und einmal für Deine Firma, falls die Fuzis mal Kontoauszüge von Dir anfordern sollten.



Wir zahlen so viel Sozialabgaben. Da können wir doch auch mal was wieder bekommen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...