Ja ganz klar - eine fortlaufende Rechnungsnummer!!!
Das Gesetz schreibt eine fortlaufende nachzuvollziehende Rechnungsnummer vor - damit Du nich mal so eben eine Rechnung - und damit Einnahmen - unter den Tisch fallen lassen kannst.
Wie sich allerdings diese Rechnungsnummer zusammen setzt, z.B. Kalenderjahr/KW/Nr. o. ä. ist Deine Sache.
Ich persönlich habe mir in Excel ein Rechnungsformular als Vorlage erstellt und sämtliche notwendigen Formeln bereits eingebaut - das erspart eine Menge Tipperei und Rechnerei.
Du Gibst nur noch die Bezeichnung, die Anzahl und den Einzelpreis an und den Rest macht Excel - und Du bist sicher dass Du Dich nicht verrechnet hast.
Immer wiederkehrende Posten kannst Du so auch direkt in die Vorlage mit einbauen und brauchst z.B. nur noch die Menge eingeben.
Wenn Du dann noch zum Speichern als Dateinamen die Rechnungsnummer nimmst und das z.B. in den Ordner "Rechnungen" speicherst, hast Du von anfang an auch gleich Ordnung drin und findest alles wieder.
Wichtig ist nur, dass Du wenn Du später mal eine Änderung an der Vorlage machst, diese unter einem neuen Namen zu speichern,da sonst die Änderungen auch die alten Rechnungen betreffen - z. B. MWSt.-Änderung!