Frage:
Wieviel 'verdienst' hat ein Arbeitnehmer nach der Kündigung durch den Arbeitgeber?
Jami
2006-06-19 06:52:45 UTC
Zum ersten Juli möchte ich den Familienbetrieb übernehmen und wir haben uns nach langer Abwägung dazu entschieden eine pampige, unkollegiale Mitarbeiterin zu kündigen, die während des Großteils ihrer Arbeitszeit 'Fachliteratur' gelesen hat und auch nicht bereit war überhaupt mal ein nettes Wort über die Lippen zu bringen. Sie hat sich nun krankschreiben lassen und fährt morgen in Urlaub. Auf die Frage, was denn mit nächsten Samstag und Montag sei, sagte sie, sie könne dann die Krankmeldung nachreichen.
Sie hat weniger als 3 Jahre hier gearbeitet und die Kündigung greift zum 31.Juli.

Eine andere Mitarbeiterin meinte, wir müssten dann (nur) bis 3 Monate nach der Kündigung Gehalt zahlen.

In einem früheren Gespräch erwähnte sie, es sei ihr völlig gleich, ob sie arbeitet oder nicht.

Wieviel Geld verdient man denn so als gekündigter Arbetnehmer?

viele Grüße!
Fünf antworten:
k.t.400
2006-06-19 08:32:04 UTC
Als Arbeitgeber müssen Sie bis zum Wirksam werden der Kündigung Gehalt zahlen. Falls in diesem Falle das Kündigungsschutzgesetz angreifen sollte (sie muss bei Ihnen länger als 6 Monate gearbeitet haben+falls sie nach dem 31.12.2003 mit der Arbeit begonnen hat, muss Ihr Unternehmen über 10 Arbeitnehmer beschäftigen, sonst wären es mehr als 5) könnte die Regelung über die Abfindung angreifen. Doch falls die Kündigung wirksam ist, müssen Sie Ihr auch keine Abfindung zahlen, da hierzu, das Gericht festsellen müsste, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde (weil z.B. die Formvorschriften, Fristen oder das Kündigungsschutzgesetz nicht berücksichtigt wurden), und dass die Weiterarbeit in Ihrem Betrieb dieser Frau nicht zugemutet werden kann. Hätten Sie Ihr aus betrieblichen Gründen gekündigt, wäre eine Verurteilung zur Zahlung der Abfindung auch möglich. Da Sie aber schreiben, dass es an Ihren Verhalten gelegen hat, hat sich das auch erübrigt.

Sonst beträgt eine Abfindung einen Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten. Der Betrag erhöht sich erst wenn der Arbeitnehmer das 50 Lebensjahr vollendet und bei Ihnen mindestens 15 Jahre gearbeitet hätte. Sie müsste sich bei der Abfindung auch manches anrechnen lassen.

Lange Rede, kurzer Sinn, falls Sie sich sicher sind, das die Kündigung wirklich wirksam ist bzw. das Kündigungsschutzgesetz nicht eingreift, müssen Sie Ihr nach dem Wirksamwerden der Kündigung auch keine Abfindung zahlen.
Ally
2006-06-22 20:53:38 UTC
Hallo!

Du schreibst Sie ist Witwe und hat 2 Kinder. Somit bekommt sie wahrscheinlich eine Witwenrente (die auf ihren Verdienst angerechnet wird und entsprechend geringer ausfällt). Für die Kids gibts zusätzlich dazu Halbweisenrenten. (Wie alt ist sie denn?)

Im Falle der Arbeitslosigkeit bekäme sie 12Monate lang Arbeitslosengeld gezahlt. Wie schon koelschgirl geantwortet hat, 67% des Netto-Gehaltes.

Falls die Kündigung durch "schuldhaftes Verhalten" ihrerseits erfolgt, bekommt sie eine 12-wöchige Sperrfrist von der Arbeitsagentur. (Also erst 3Monate nach der Kündigung, erstmals Geld von der AA.)



Für Dich ist aber der Kündigungsgrund der wichtigste Aspekt. (Den musst Du auch wasserdicht begründen.)



Die Sache mit der Krankschreibung und dem Urlaub war mir nicht ganz klar....

Grundsätzlich kann man nicht während der Dauer der Krankschreibung in Urlaub fahren!Im Anschluss daran,allerdings schon.



Viele Grüsse,

Ally
irivendale
2006-06-19 14:32:00 UTC
Wenn die Kündigung zum 31. Juli greift, muss bis dahin natürlich das Gehalt weiter gezahlt werden. Danach ist es Sache des Arbeitsamtes.



Fährt sie in Urlaub noch während ihrer Krankschreibung? Das währe dann, meiner Meinung nach, ein Grund zur fristlosen Kündigung.



Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit einer Aufhebung des Arbeitsvertrages, wenn beide Seiten zustimmen.
Michgibtshiernichtmehr
2006-06-19 14:02:53 UTC
Mit Kindern bekommt man 67% des Netto-Lohns und ohne Kind 60%. Die Dauer des Bezuges ist jedoch abhängig davon, wie lange man gearbeitet hat.
2006-06-19 14:01:58 UTC
Das Arbeitslosengeld beträgt grundsätzlich 60% des letzten Nettoentgeltes. Ist ein Kind zu berücksichtigen, erhöht sich der Satz auf 67% des letzten Nettogehalts.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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