Frage:
Wie mache ich mich Selbständig als Maler ohne Meisterbrief?
Stefan G
2006-08-17 23:05:34 UTC
auch ohne altgesellenregelung, reisegewerbekarte.
wie umschreibe ich das am besten für die gewerbe anmeldung
Neun antworten:
sysad-peggy
2006-08-18 00:00:55 UTC
Ich will nicht seitenweise Artikel im Netz lesen um Dir einen Tip zu geben. Bei buhev.de/seiten/index.html kannst Du selbst nachsehen, was für Ausführungen erlaubt sind und was nicht.

Viel Glück!
2006-08-17 23:26:16 UTC
Mit der Novellierung des Handwerkrechts, 2005, fällt dein Handwerk unter die meisterfreien Gewerke. Das heißt, du benötigst überhaupt keinen Meistertitel mehr. Gehe zum Amt und melde ganz normal dein Gewerbe an.

Viel Glück und gute Umsätze!
Sascha H
2006-08-18 09:54:13 UTC
Melde ein oder mehrere Gewerbe der zulassungsfreien Berufe an, dafür musst du noch nicht einmal irgendetwas in dieser Richtung können (leider). Mein Tipp: Wenn du Raumausstatter, Parkettleger, Trockenbauer,... (siehe Liste) eintragen lässt, darfst du als Raumausstatter zumindest tapezieren und streichen. Fassaden, Lackierarbeiten, Hausflurrenovierung und einige andere Dinge sind nicht erlaubt. Als Parkettleger hast du den Bereich Fertigparkett und Laminat abgedeckt, und mit dem Trockenbauer alle Rigipsarbeiten. Je nach deinen Fähigkeiten kannst du noch anderes dazu nehmen (Fliesenleger, Estrichleger,...) Viel Erfolg, aber mach gute Arbeit!
pquaky
2006-08-17 23:59:09 UTC
Ein Freund von mir hat sich als Künstler selbständig gemacht. Er macht phantastische Wandmalerei. Das darf er auch ohne Meisterbrief. Wenn er die Wand allerdings vorher weiss streichen muss, darf er das nicht. Dafür braucht man als Selbständiger widerum einen Meister. Solltest Du also künstlerisch begabt sein, dann melde das Gewerbe doch in dieser Richtung an.
?
2006-08-17 23:31:42 UTC
Für Maler besteht weiterhin Meisterzwang, wie Du wohl auch weisst!

Also darfst Du dementsprechende Tätigkeiten nicht ausüben...

es sei denn, du stellst einen Meister ein!



ich werd jetzt nicht darüber philosophieren, wie man das Gesetz umgeht und sich illegal verhält...



die Liste für alle, die was anderes behaupten:



Zulassungspflichtig, d.h. Meisterzwang besteht:





Augenoptiker

Boots- und Schiffbauer

Brunnenbauer

Bäcker

Büchsenmacher

Chirurgiemechaniker

Dachdecker

Elektromaschinenbauer

Elektrotechniker

Feinwerkmechaniker

Fleischer

Frisöre

Gerüstbauer

Glasbläser und Glasapparatebauer

Glaser

Hörgeräteakustiker

Informationstechniker

Installateur und Heizungsbauer

Karosserie- und Fahrzeugbauer

Klempner

Konditoren

Kraftfahrzeugtechniker

Kälteanlagenbauer

Landmaschinenmechaniker

Maler und Lackierer

Maurer und Betonbauer

Metallbauer

Ofen- und Luftheizungsbauer

Orthopädieschuhmacher

Orthopädietechniker

Schornsteinfeger

Seiler

Steinmetzen und Steinbildhauer

Straßenbauer

Stukkateure

Tischler

Vulkaniseure und Reifenmechaniker

Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer

Zahntechniker

Zimmerer

Zweiradmechaniker





Zulassungsfreie Handwerke, d.h. es besteht kein Meisterzwang:





Behälter- und Apparatebauer

Betonstein- und Terrazzo-Hersteller

Bogenmacher

Brauer und Mälzer

Buchbinder

Buchdrucker, Schriftsetzer, Drucker

Damen- und Herrenschneider

Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher

Edelsteinschleifer und -graveure

Estrichleger

Feinoptiker

Flexografen

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

Fotografen

Galvaniseure

Gebäudereiniger

Geigenbauer

Glas- und Porzellanmaler

Glasveredler

Goldschmiede und Silberschmiede

Graveure

Handzuginstrumentenmacher

Holzbildhauer

Holzblasinstrumentenmacher

Keramiker

Klavierbauer und Cembalobauer

Korbmacher

Böttcher

Kürschner

Metall- und Glockengießer

Metallbildner

Metallblasinstrumentenmacher

Modellbauer

Modisten

Müller

Orgelbauer und Harmoniumbauer

Parkettleger

Raumausstatter

Rollladen- und Jalousiebauer

Sattler und Feintäschner

Schilder- und Lichtreklamehersteller

Schneidwerkzeugmechaniker

Schuhmacher

Segelmacher

Siebdrucker

Sticker

Textilreiniger

Uhrmacher

Vergolder

Wachszieher

Weber

Weinküfer

Zupfinstrumentenmacher



Also bitte...

Bei dem Thema ist Wissen gefragt, kein Glaube....
anna
2006-08-17 23:23:20 UTC
Dann mußt du einen Meister einstellen und dein Problem ist gelöst.
Vonge
2006-08-17 23:16:09 UTC
Melde ein Gewerbe für Innen- u. Außendekoration an und wenn man dich fragt, dann machst Du Dekorationen aller Art, einschl. Tischdekorationen (vom Malen musst Du der Behörde ja nichts erzählen)
Fiene
2006-08-17 23:15:27 UTC
Als Renovierungshilfsservice vielleicht?
Advicer
2006-08-20 17:36:20 UTC
Ich habe schon gehört, dass Malergesellen (ohne Meisterbrief bzw. großen Befähigungsnachweis) sich selbständig gemacht haben als Holz- und Bautenschützer und/oder Hausmeisterservice.



Wenn man es dann aber übertreibt und z.B. Werbung für Malerarbeiten macht, gibt´s Ärger mit der Handwerkskammer.



Wenn wirklich ein Malerbetrieb eröffnet werden soll, braucht man einen Konzessionsträger, also einen angestellten Mitarbeiter, der den Meisterbrief hat. Die "Opa-Regelung" (inaktiver Rentner mit Meisterbrief) funktioniert hier aber nicht (mehr), da der Kammer ein Anstellungsvertrag vorzulegen ist, aus dem hervorgeht, dass der Konzessionsträger mindestens 4 Stunden pro Tag für das Unternehmen tätig ist, angemessen entgolten wird und sich verpflichtet, die technische Betriebsleitung zu übernehmen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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