Frage:
KLeingewerbe eröffnen, Einkommenssteuerregelung etc.?
2010-07-07 13:40:39 UTC
Hallo ihr lieben,

ich hoffe sehr ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe mich heute hier ein wenig schlau gelesen, habe aber noch ein paar offene Fragen.
Angenommen jemand möchte ein Kleingewerbe eröffnen um Waren (nicht selbst hergestellt) bei ebay zu verkaufen.
Die Person verdient monatlich 1.000,- Euro Brutto, was etwa 780 Euro netto entspricht. Die Person hat Steuerklasse 1.
Der vorraussichtliche monatliche Gewinn mit dem Kleingewerbe wird sich zwischen 50 und 250 Euro bewegen.
Welche Kosten kommen auf die Person zu wenn sie das angesprochene Kleingewerbe eröffnet? Auch sehr wichtig: Welche Kosten kommen in Form von Einkommenssteuer auf die Person zu, wenn sie ihre Steuererklärung macht? Es soll kein Risiko eingegangen werden, damit am Ende des Jahres nicht die böse Steuerüberraschung kommt...
Besteht durch das Kleingewerbe überhaupt eine Pflicht zur Steuererklärung? Bzw. wird das Finanzamt eine Schätzung vornehmen wenn keine Steuererklärung gemacht wird?
Gibt es sonstige Dinge, die zu beachten sind? Zum Beispiel doppelte Buchführungspflicht oder ähnliches?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir in einfachen Worten weiterhelfen könntet. Einen Steuerberater würde ich aus Kostengründen ungern hinzuziehen müssen...
Sieben antworten:
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2010-07-09 13:56:31 UTC
1) Du musst in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben. Den Gewinn kannst Du ohne doppelte Buchführung mit einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln. Als Gewinn gelten alle Einnahmen abzüglich aller Ausgaben. Ausgaben sind z.B. Wareneinkauf, Telefon, anteilige Miete/Strom für Arbeitszimmer und Lager im Keller (richtest Du Dir doch wohl wenigstens fürs Finanzamt ein), Portokosten, durch den Betrieb veranlasste Fahrtkosten (pauschal 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer ist am besten) inkl. Fahrtkosten, wenn Du etwas für das Gewerbe einkaufen musst oder Ware zur Post bringst (jede Fahrt muss man einzeln erfassen), Büromaterial, Ebay-Gebühren, Ebay-Shop (monatlich ca. 20,- bis 50,- EUR) u.s.w.



2) Die 17.500,- EUR gelten für die Umsatzsteuer. Wenn Du mehr Umsätze (Einnahmen) machst, dann musst Du auch Umsatzsteuer (die heisst im Volksmund: Mehrwertsteuer) zahlen. Wenn man Ebay macht, ist es evtl. sinnvoller, als Verkaufsmittler zu arbeiten oder gemischt auch Verkaufsmittlung zu machen, weil dann für die Verkaufsmittlung nur die Provision zu den Einnahmen zählt. Da kann man lange arbeiten, bis man Umsatzsteuer zahlen muss. Ausserdem gelten bei Verkaufsmitlung andere Garantiefristen (ähnlich wie bei Privaten).



3) Der grösste Kostenfaktor sind die Steuerberaterkosten, wenn Du einen Steuerberater brauchen solltest. Der kostet ca. 400,- bis 1.000,- EUR. Deshalb ist es sehr wichtig, sich in die Einnahme-Überschussrechnung selbst einzuarbeiten und die Steuererklärung selbst zu machen. Bei Ebay ist das relativ einfach, wenn Du den Verkaufsmanager nutzt, weil Du dann jeden Monat schon teilweise fertige Listen für die Buchführung ausdrucken kannst. Ausserdem ist es sehr wichtig, wirklich jeden Firlefranz bei den Ausgaben zu erfassen (inkl. der dazugehörigen Fahrt), damit man den Gewinn möglichst klein halten kann. Ausserdem musst Du das Warenlager und die Firmenräume versichern, weil das von der Hausratversicherung nicht abgedeckt ist. Auch der Abschluss einer kombinierten Rechtschutzversicherung für Selbständige und Gewerbetreibende ist sehr sehr sinnvoll. Die Versicherungskosten betragen ca. 500,- bis 800,- EUR. Das ist der zweite grosse Kostenfaktor, bei dem man nicht sparen darf.



4) Wenn Du bei den Einnahmen sparen kannst (z.B. durch Verkaufsmittlung, Du darfst auch für Freunde und Verwandte auf Provisionsbasis verkaufen) und bei den Ausgaben jeden Firlefranz zusammenstellst, dann wird der steuerliche Gewinn nicht so hoch ausfallen und dann zahlst Du auch nicht viel oder so gut wie keine Steuern.



Lohnen tut sich das nur, wenn Du vom Verkaufen und Direktmarketing eine Ahnung hast. Wenn man zum Verkaufen Talent hat, dann lernt man das im Zweifel durch Nachahmujng. Ausserdem macht Ebay verschiedene kostenlose Schulungen für gewerbliche Verkäufer. Mach Dir mal nicht soviel Sorgen wegen der Steuer, denn Steuern zahlt man nur dann, wenn man auch etwas verdient. Ebay hat auch Foren, wo Du auch Fragen stellen kannst. Viel Glück!
2010-07-07 20:54:45 UTC
1000,- Euro brutto liegt schon über der Freigrenze, dazu kommt die Einnahme aus dem Kleingewerbe, also vermutlich bei Weitem überschritten und die Steuererklärung ist bei Gewerbetreibenden, auch Kleingewerbe ohnehin obligatorisch.



Kosten bei Kleingewerbe:

Kommt auf das Gewerbe an aber sicher sind Handelskammer- oder Handwerkskammerbeitrag, Berufsgenossenschaft, Gewerbesteuer (evtl.) fällig.



Bei keinem Selbstständigen kommt jeden Montag einer mit dem Schubkarren und bringt Geld, auch wenn viele das hier im Forum meinen, weil sie ohne Leistung gut leben können.



Kosten in Form von Einkommensteuer kommen immer nach Einkommen auf den Steuerpflichtigen zu, ganz egal ob er abhängig oder selbständig arbeitet, da ändert sich im Prinzip nichts.



Wer sich vom Finanzamt schätzen lässt, ist ein Vollidiot, denn die schätzen immer zu ihren Gunsten, es sei denn, man hat nebenbei das Doppelte bis Dreifache schwarz verdient und die können es nicht nachprüfen.



Doppelte Buchführung bei den von die genannten Beträgen eher nicht, da reicht die Einnahme/Überschussrechnung.



Steuerberater muss auch nicht unbedingt sein, denn auch Finanzbeamte geben Auskunft, ob die allerdings immer im Sinne des Steuerzahlers optimal ist, steht auf einem anderen Blatt!
Meryem Akilli
2010-07-07 20:48:58 UTC
So wie sich das für mich anhört, rechnet es sich nicht. Ein Bekannter von mir, hat auch das selbe...-aber er macht es schon seit 3 Jahren. Er kann sich damit nicht über wasser halten. Er hat mehr Ausgaben als er eigentlich haben dürfte....er hat mir gesagt, er könne mich jetzt doch nicht hinzu nehmen. Ursprünglich wollte er ein Dreier-Gespann machen. Aber das geht jetzt nicht mehr. Er und sein Mann kämpfen gerade ums nackte Überleben. Denn er ist Krank und kann keiner anderen Tätigkeit nach gehen, und sein Mann lernt noch Deutsch. Ich rate Dir davon ab.
Iris
2010-07-07 20:48:24 UTC
Ich bin diesbezüglich kein Profi würde aber meinen.

Du musst die Einnahmen in die Steuererklärung mit rein bringen. Sonst könnte ja jeder behaupten, er habe ein Kleingewerbe. Somit also mit Einnahmen und Ausgabennachweisen.



Doppelte Buchführung ist für ein Kleingewerbe nicht notwendig.

Du kannst Rechnungen stellen, ohne ausgewiesene MwSt.

Du musst keine monatliche Umsatzvorsteuer zahlen.



Das alles aber ohne Gewähr.



Im Übrigen würde ich dir sehr wohl einen Steuerberater empfehlen. Die sind so teuer nicht und können dich vor eventuelle falsche Handlungen bewahren, die dich vielleicht teuer zu stehen kommen.
miketheb2002
2010-07-07 20:46:41 UTC
Bis zu 8.004 Euro im Jahr (2010 und ALLE Einnahmen) sind steuerfrei. Die Steuerklärung musst du machen, ansonsten gibt es Säumnisgebühren und eine Schätzung.Die fällt meist zu ungunsten des Steuerzahlers aus. Doppelte Buchführung oder Bilanzierung musst Du beim Kleingewerbe oder als Minderkaufmann nicht machen. Eine einfache Einnahmeüberschußrechnung ist ausreichend. Das bekommt man normalerweise auch ohne Steuerberater hin.
2010-07-09 14:46:52 UTC
Steuererklärung: In jedem Fall nötig, da du wahrscheinlich mit deinem normalen Job schon über den 8004 EUR liegst. Bedeutet am Ende: All das was du verdienst (egal ob im Job oder auf eBay) wird zusammengeworfen. Theoretisch zahlst du für die ersten 8004 EUR keine Steuern und dann immer mehr. Ist aber halb so schwer. Du zählst am Ende alles zusammen und weißt mittels dieser tollen ESt-Tabellen was du zahlen musst.



Bei dem Verdienst und der Regelmäßigkeit bist du gewerblich tätig!

Du musst das Ganze also als Gewerbe bei der Stadt (Gewerbe- oder Ordnungsamt) anmelden. Die geben deine Daten dann auch automatisch an das Finanzamt weiter.

Das Finanzamt schickt dir dann einen netten Fragebogen, den du ausfüllen musst.

Am einfachsten wirds, wenn du die Kleinunternehmerregelung wählst (sofern du im Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 EUR Umsatz(!) hast*) und dazu Einnahmen-Überschuss-Rechnung optierst.

Damit darfst du zwar keine Mehrwertsteuer ausweisen (was bei eBay relativ egal ist), musst aber auch keine Umsatzsteuer voranmelden oder zahlen. Einnahmen-Überschuss-Rechnung bedeutet, dass du nur aufschreibst was du ausgibst und was du einnimmst.

Nachzahlungen fallen eigentlich nur an, wenn du das schon länger machst und nix gezahlt hast**.



Fazit zur Frage:

Steuerlich ist das relativ unbedenklich, bzw. fügt sich das einfach nahtlos in deine sonstigen Einkünfte (sofern die alle einer nicht-selbstständigen Arbeit entstammen) mit ein.

In jedem Fall kann es helfen mal mit einem Steuerberater oder noch einfacher mit den Leuten vom Finanzamt zu reden.



Weiterer Hinweis:

Ggf. musst du das aber mit deinem Arbeitgeber vorher abklären, da u. U. in deinem Arbeitsvertrag oder von Gesetz Wegen verboten ist, dass du ein Nebengewerbe betreibst. Dein Arbeitgeber könnte sich so nämlich um die ein oder andere Abgabe (zu deinem Nachteil) drücken. Also abklären und schriftlich festhalten lassen, dass das klar geht.



Beste Grüße





*: Achtung hier: Nimmst du die Geschäftstätigkeit bspw. zur Hälfte des Jahres auf, halbiert sich auch der Freibetrag!



**: Wenn du schon länger höhere Einkünfte nicht versteuerst, solltest du vor weiteren Schritten in jedem Fall Rücksprache mit einem Anwalt und ggf. Steuerberater halten. Sonst läuft das u. U. noch auf eine Selbstanzeige mit Ordnungswidrigkeit, Steuerhinterziehung, etc. raus.
2010-07-07 20:44:46 UTC
Endlich mal eine einfache Frage. Alles über 165 Euro im Monat ist kein Kleinstgewerbe mehr.



Viel Spaß beim Finanzamt. Habe selbst ein Kleinstgewerbe, Du wirst voll versteuert und zur Kasse gebeten.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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